Consent Mode v2 einfach erklärt: Was Google vor der Einwilligung erfährt
Grundlagen
Du lehnst auf einer Website alle Cookies ab – und im Netzwerk-Tab deines Browsers tauchen trotzdem Anfragen an Google auf. Genau an dieser Stelle beginnt der Consent Mode: Googles Antwort auf die Frage, wie sich Tags verhalten sollen, wenn die Einwilligung fehlt. Seit März 2024 verlangt Google im Europäischen Wirtschaftsraum die Version 2, sobald Werbefunktionen im Spiel sind.
Was dabei tatsächlich übertragen wird, hängt an einer einzigen Einrichtungsentscheidung: Basic oder Advanced. Der Unterschied ist größer, als die beiden Namen klingen.
Ein Signal, kein Schalter
Der Consent Mode ist zunächst nur eine Schnittstelle zwischen deinem Consent-Banner und den Google-Tags. Das Banner setzt vier Signale jeweils auf granted oder denied: analytics_storage und ad_storage gab es schon immer, ad_user_data und ad_personalization sind mit Version 2 dazugekommen. Die Tags lesen diese Signale und passen ihr Verhalten an.
Wichtig ist, was der Consent Mode nicht ist: kein Consent-Banner, keine Rechtsgrundlage und kein Blocker. Er teilt Google nur mit, woran sich die Tags halten sollen – wie konsequent das passiert, entscheidet der Modus.
Basic: Ohne Einwilligung lädt nichts
Im Basic-Modus werden die Google-Tags erst geladen, nachdem eine Einwilligung vorliegt. Vorher geht keine einzige Anfrage an Google raus – keine Daten, keine Cookies, auch keine Modellierung. Lehnt jemand ab, bleibt es dabei.
Aus Datenschutzsicht ist das der klarste Zustand, aus Messsicht der lückenhafteste: Wer ablehnt, taucht in deinen Statistiken schlicht nicht auf.
Advanced: Pings ohne Cookies
Im Advanced-Modus laden die Google-Tags sofort – vor jeder Einwilligung. Ohne Einwilligung setzen und lesen sie zwar keine Cookies, senden aber sogenannte cookielose Pings an Google. Darin stecken unter anderem:
- Der Einwilligungsstatus selbst, je Signal granted oder denied
- Die aufgerufene Seite samt Referrer
- Zeitstempel sowie grobe Browser- und Geräteinformationen – und als Absender zwangsläufig deine IP-Adresse
- Eine Zufallszahl je Seitenaufruf, die keine Wiedererkennung über Seiten hinweg erlaubt
Google nutzt diese Pings, um in Google Analytics 4 und Google Ads fehlende Daten zu modellieren: Das Verhalten der Ablehnenden wird aus dem Verhalten der Einwilligenden hochgerechnet. Deine Berichte wirken vollständiger – gemessen ist davon nichts.
Wo aus Technik eine Rechtsfrage wird
Auch ein Ping ohne Cookie ist eine Anfrage an Google-Server, inklusive IP-Adresse. § 25 TDDDG regelt das Speichern von und Zugreifen auf Informationen im Endgerät – ohne Cookie ist er womöglich nicht berührt. Die Übertragung selbst ist aber eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO, und ob die vor einer Einwilligung tragfähig ist, beurteilen Aufsichtsbehörden nicht einheitlich.
Das ist der Punkt, an dem du die Entscheidung zwischen Basic und Advanced nicht allein der Marketing-Abteilung überlassen solltest: Was übertragen wird, kannst du messen – ob das für deine Website in Ordnung geht, klärst du am besten mit deiner Datenschutzberatung.
So findest du raus, was deine Website macht
Öffne deine Website in einem privaten Fenster, dann die Entwicklerwerkzeuge (Netzwerk-Tab), und filtere nach google. Lade die Seite neu, ohne das Banner anzuklicken: Jede Anfrage, die jetzt schon läuft, passiert vor jeder Einwilligung. Danach einmal ablehnen und den Tab erneut beobachten – tauchen weiter Anfragen mit gcs=- oder gcd=-Parametern auf, arbeitet dein Setup im Advanced-Modus.
Nein. Der Consent Mode übersetzt nur die Entscheidung aus deinem Banner in Signale für die Google-Tags. Ohne Banner gibt es nichts zu übersetzen – und erst recht keine Einwilligung.
Im Netzwerk-Tab der Entwicklerwerkzeuge: Gehen schon vor jeder Banner-Interaktion Anfragen an Google raus, typischerweise mit gcs=- oder gcd=-Parametern, läuft Advanced. Bei Basic bleibt es bis zur Einwilligung still.
Ja – wer ablehnt, taucht weder in Berichten noch in Modellen auf. Der Advanced-Modus schätzt diese Lücke aus den cookielosen Pings. Gemessen sind die Ablehnenden in beiden Fällen nicht.
Das ist genau die Rechtsfrage aus dem Artikel: § 25 TDDDG ist ohne Cookie womöglich nicht berührt, die DSGVO-Frage der Übertragung bleibt – und die Aufsichtsbehörden beurteilen sie nicht einheitlich. Eine seriöse Antwort gibt dir deine Datenschutzberatung, kein Blogartikel.
Alle Cookies, nicht nur Krümel
Der Cookienator besucht deine Website wie ein echter Besucher – vor der Einwilligung, nach dem Ablehnen, nach dem Annehmen – und zeigt dir für jede Phase, welche Anfragen tatsächlich rausgehen.
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